Richtlinie zum Kinderschutz

Richtlinie zum Kinderschutz des Vereins New Hope And Light e.V.docx 123

Richtlinie zum Kinderschutz des Vereins New Hope And Light e.V

Strukture :

 

Einführung
Bezugsrahmen
Erklärung zur Verpflichtung
Kinderschutz in der Personalpolitik.
Transparentes System des Fallmanagements
Kommunikation und Datenschutz.
Verpflichtungserklärung für Mitarbeiter und Mitglieder des Vereins New Hope And Light zum Thema Kinderschutz

 

1. Einführung

Präambel des Vereins New Hope And Light e.V zu Kinderrechten und Kinderschutz.

Der Verein New Hope And Light e.V setzt sich für Gewaltfreiheit und das Recht auf eigenständige Entwicklung ein, indem er Projekte in Kamerun unterstützt und entwicklungspolitische Bildungsarbeit in Kamerun fördert sowie eigene landesweite Lobbyarbeit in allen Formen betreibt. Die Menschenrechte und die UN-Kinderrechtskonvention bilden die Grundlage für diese Arbeit. Kinder und Jugendliche sind häufig die direkte oder indirekte Zielgruppe unserer Projekte. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine „unversehrte“ Kindheit sowie spezifische Rechte auf Beteiligung und Schutz. Für „New Hope And Light e.V “ ist der absolute Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht nur eine menschenrechtliche Verantwortung, sondern auch eine entwicklungspolitische Überzeugung.

Die Umsetzung unserer eigenen Kinderschutzrichtlinien mit Regeln für das individuelle und institutionelle Verhalten soll zur Reflexion über die Gewährleistung des Kindeswohls anregen und ist unser Beitrag zur Verbesserung des strukturellen Kinderschutzes in unserer Gesellschaft. Unsere unterstützenden Leitlinien legen fest, dass wir bei unserer Arbeit jederzeit die Rechte von Kindern/Jugendlichen in Übereinstimmung mit der nationalen Kinderschutzpolitik Kameruns, der nationalen Kinderschutzstrategie Kameruns und der UN-Kinderrechtskonvention respektieren und wahren.

Im Hinblick auf die Rolle des Vereins als Wegweiser und Vorbild für verantwortliche Sellen,Partner und andere Geber verpflichtet sich der Verein, die Gewährleistung des Kindeswohls und damit des Kinderschutzes aktiv und kontinuierlich in seiner Arbeit zu verankern, das Bewusstsein für diese Themen zu schärfen und gleichzeitig einen Beitrag zur Prävention von Gewalt und insbesondere Kindesmissbrauch zu leisten.

 

Ziel und Umfang

Ziel der Kinderschutzrichtlinie des Vereins New Hope And Light e.V ist es, zur Einhaltung der (Grund-)Rechte von Kindern beizutragen. Gleichzeitig sollen Personen, die im Rahmen der Stiftungsarbeit sowie im Rahmen der geförderten Projekte auf Kinder treffen, für das Thema sensibilisiert werden.

Darüber hinaus trägt die Kinderschutzpolitik dazu bei, die Mitarbeiter* der Organisation vor falschen Anschuldigungen und die Organisation als Ganzes vor einem Reputationsverlust zu schützen.

Den Mitarbeitern der Organisation wird ein Leitfaden zur Verfügung gestellt. Darin wird beschrieben, wie mit Fällen von Kindeswohlgefährdung – unter Berücksichtigung des Schutzes des betroffenen Kindes – umzugehen ist und wie ggf. (Verdachts-)Fälle gemeldet werden können.

Die Kinderschutzrichtlinie gilt verbindlich für alle Mitarbeiter* des Vereins. Die Kinderschutzrichtlinie und die Aktivitäten der vom Sozialministerium geförderten Träger und ihrer Projektpartner in Kamerun bilden ein System zum Schutz vor Kindesmisshandlung und zur Förderung der Sicherung des Kindeswohls.

Definitionen

Kinder

In Kamerun gelten alle Personen, die das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben, als Kinder.

Arten der Gefährdung des Kindeswohls

Kindesmisshandlung oder Kindeswohlgefährdung umfasst alle Formen von körperlicher und/oder seelischer Misshandlung, sexualisierter Gewalt, Vernachlässigung, Verwahrlosung oder kommerzieller oder sonstiger Ausbeutung, die zu einem tatsächlichen oder potenziellen Risiko für die Gesundheit, das Überleben, die Entwicklung oder die Würde eines Kindes in einer Gemeinschaft führen.

 

Die fünf Hauptkategorien von Kindesmisshandlung sind:5

Körperliche Misshandlung: Dies ist eine tatsächliche oder potenzielle körperliche Verletzung, die einem Kind aufgrund eines böswilligen Verstoßes gegen die Fürsorge- und Aufsichtspflicht zugefügt wird.

Sexuelle Gewalt: Jeder tatsächliche oder angedrohte Kontakt sexueller Natur mit einem Kind, d. h. alle Formen sexueller Aktivitäten wie missbräuchliche Berührungen, Penetration sowie Aktivitäten ohne Körperkontakt wie das Ansprechen oder Zeigen von pornografischem Material und die analoge oder digitale Darstellung von Bildern oder Filmen mit sexuellem Inhalt.

Emotionaler Missbrauch: umfasst die Vorenthaltung einer altersgerechten Umgebung, die die psychosoziale Entwicklung des Kindes fördert, sowie anhaltende oder schwerwiegende verbale Misshandlung, Erniedrigung, Abwertung oder Zurückweisung, die sich negativ auf die Entwicklung des psychologischen Verhaltens eines Kindes auswirken.

Ausbeutung: Umfasst die kommerzielle oder sonstige Ausbeutung eines Kindes durch Tätigkeiten, die das Kind zum Nutzen Dritter ausübt. Dazu gehören Kinderarbeit und Kinderprostitution sowie jede andere Tätigkeit, die zur wirtschaftlichen Ausbeutung des Kindes führt, die körperliche und geistige Gesundheit des Kindes beeinträchtigt, es von seiner Bildung (oder Ausbildung) abhält und seine moralische und psychosoziale Entwicklung stört.

Vernachlässigung: Beginnt, sobald einem Kind die für seine körperliche und psychosoziale Entwicklung notwendige Grundversorgung vorenthalten wird – z. B. in Bezug auf Bildung, Gesundheit, Ernährung, Kleidung, Unterkunft oder Ausbildung.

2. Bezugsrahmen

 

Mit dieser Kinderschutzrichtlinie bezieht sich der Verein New Hope And Light auf das geltende kamerunische Recht (auf die e.V National Child Protection Policy, die National Child Protection Strategy of Cameroon, UNICEF und das Kamerunische Rote Kreuz). Darüber hinaus orientiert sie sich unter anderem an den folgenden Punkten der UN-Kinderrechtskonvention:

Jedes Kind hat das Recht auf

 

– Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Rasse,

– Gesundheit und Wohlbefinden,

– Bildung und Ausbildung,

– Freizeit, Spiel und Erholung,

– eine eigene Meinung sowie Information, Kommunikation und Versammlung,

– gewaltfreie Erziehung im Rahmen der geförderten Einrichtungen und in Zusammenarbeit mit lokalen Kinderschutzinitiativen/-organisationen, Überprüfung der Einhaltung der nationalen Kinderrechtsgesetze und, soweit möglich, Einbeziehung der Erziehungsberechtigten,

– Soforthilfe im Falle von Katastrophen oder Notsituationen, z.B. wenn eine solche Notsituation plötzlich am Projektort festgestellt wird, und

– Fürsorge bei Behinderung.

Verpflichtungserklärung

Die Organisation New Hope And Light e.V setzt sich im Rahmen ihrer eigenen Aktivitäten dafür ein, die Rechte und das Wohlergehen von Kindern zu schützen, ihre Förderung und Beteiligung zu stärken und folgende Standards in ihrer Arbeit zu etablieren. Damit setzt sie sich folgende Ziele:

(1) dazu beizutragen, ein sicheres Umfeld für Kinder zu schaffen und die Achtung der Kinder- und Menschenrechte zu gewährleisten,

(2) im Rahmen ihrer Presse-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit die Würde von Kindern zu achten und die allgemeinen Standards für Kommunikation und Datenschutz einzuhalten (siehe Punkt 6),

(3) alle Verdachtsfälle ernst zu nehmen und sofort Rat bei einer Liste von Kinderschutzkontaktstellen einzuholen, die anerkannt und allen Mitarbeitern des Vereins bekannt ist.

(4) sicherzustellen, dass Projektträger, deren direkte oder indirekte Zielgruppe Kinder sind, über eine eigene Kinderschutzpolitik als Voraussetzung für die Förderung von Projekten in Kamerun verfügen.

Der Schutz von Kindern in der Personalpolitik

Die Organisation New Hope And Light e.V verpflichtet sich, Bewerbungen von Personen abzulehnen oder zu identifizieren, die sich gegebenenfalls Zugang zu Kindern verschaffen wollen, indem diese Personen im Büro der Organisation eingestellt werden. Dabei werden folgende Verfahren angewandt:

(1) In Stellenangeboten muss erwähnt werden, dass der Verein New Hope And Light e.V eine Organisation ist, die sich dem Schutz von Kindern verpflichtet hat.

(2) Alle Mitarbeiter des Vereins erhalten eine Einführung in das Thema Kinderschutz, einschließlich der internen Richtlinien und Vorschriften des Vereins. Sie sind verpflichtet, diese zu befolgen.

(3) Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter des Vereins, die im Auftrag des Vereins mit Kindern in Kontakt kommen (z.B. bei Einzelveranstaltungen, mehrtägigen Workshops oder Projektbesuchen), die „Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeiter des Vereins zum Thema Kinderschutz“ unterzeichnen.

(4) Der Verein verfügt über eine/n Kinderschutzbeauftragte/n.

. Transparentes System für das Fallmanagement.

Die Organisation New Hope And Light e.V verfügt über ein institutionelles System für den Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdung.

In Fällen, in denen das Wohl des Kindes gefährdet ist, ist es das Ziel des Fallmanagementsystems, im Verdachtsfall eine angemessene und schnelle Klärung der Situation zu ermöglichen und Fälle von Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Kinder geschützt werden und Zugang zu besonderen Hilfsangeboten erhalten, um weiteren Schaden abzuwenden. Dieses System ist allen Mitarbeitern* der Geschäftsstelle des Vereins und den Mitgliedern der Komitees bekannt und muss von ihnen ausnahmslos angewendet werden.

Wenn ein (Verdachts-)Fall an die Organisation herangetragen wird, ist der/die Kinderschutzbeauftragte der Geschäftsstelle verpflichtet, das Fallmanagementsystem der Stiftung zu befolgen. Er/sie ist verpflichtet, alle (Verdachts-)Fälle aufzugreifen und abzuklären. Auf der Grundlage der Informationen trifft der/die Kinderschutzbeauftragte des Vereins dann umgehend eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Nach Möglichkeit sollte der Fall mit mindestens einer Kollegin/einem Kollegen aus dem Büro besprochen werden. Das Verfahren muss dokumentiert werden.

Die Informationen müssen an das Sozialministerium weitergeleitet werden.

a) Im Falle einer Straftat und einer anhaltenden Gefahr für das Kind informiert der Verein das Sozialministerium. oder erstattet Anzeige bei der Polizei.
b) und der Kontakt zwischen der Einrichtung, den Betreuungsdiensten und ggf. dem/den betroffenen Kind(ern) und seinem/ihren gesetzlichen Betreuer(n) wird hergestellt, sofern dies nicht bereits geschehen ist.

Verdachtsfall bei den Mitarbeitern des Vereins oder den Mitgliedern des Vereins New Hope And Light.

Wenn es Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung durch eine/n Mitarbeiter/in des Vereins oder durch Honorarkräfte gibt, muss der/die Vorsitzende des Vereins unverzüglich informiert werden. Diese leitet die unter a) und b) beschriebenen Maßnahmen im Rahmen des Fallmanagementsystems ein.

Bei der Meldung eines (Verdachts-)Falles prüft der Verein zudem die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Förderung dieses Projekts, ggf. entsprechend dem Zuwendungsbescheid, bis hin zu einer Rückzahlung der Zuwendung.

Die Organisation vergewissert sich außerdem umgehend bei den informierten Stellen, dass der gemeldete (Verdachts-)Fall untersucht und geeignete Maßnahmen ergriffen wurden.

Kommunikation und Datenschutz

Um die Kinder und Jugendlichen, die an den Aktivitäten des Vereins New Hope And Light e.V teilnehmen, vor Gefahren, Gewalt oder Stigmatisierung zu schützen, verlangt der Verein New Hope And Light e.V dass bei jeder Produktion und Verbreitung von Medieninhalten die Würde der Kinder gewahrt und ihre Identität geschützt wird. Die Organisation verpflichtet daher alle Berichterstatter, die folgenden allgemeinen Kommunikationsstandards und Datenschutzgrundsätze einzuhalten, um das Wohlergehen der Kinder zu schützen.

Standards für die Kommunikation

Alle Medieninhalte basieren auf den Werten Respekt und Gleichheit und wahren die Würde der dargestellten Person. Kinder werden als Persönlichkeiten mit vielen Facetten und Potenzialen dargestellt. Die Reduzierung auf eine Opferrolle oder andere Stereotypen wird vermieden. Vor der Erstellung von Medieninhalten und Projektmaterialien, auf denen Kinder abgebildet sind, wie z. B. Flyer oder Verwendungen, sollte sichergestellt werden, dass die Kinder auch tatsächlich repräsentiert werden.

Bei der Verwendung von Identitätsnachweisen müssen die betroffenen Kinder und ihre Eltern/Erziehungsberechtigten in verständlicher Form über den Zweck und die Verwendung informiert und ihre Zustimmung eingeholt werden. Die Privatsphäre aller an den Projekten beteiligten Personen und deren Umfeld muss jederzeit respektiert werden. So sollten bei Kindern immer Pseudonyme verwendet werden, es sei denn, die Nennung des Namens liegt im Interesse des betroffenen Kindes und erfolgt mit Zustimmung des Kindes und seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Gültigkeit: Diese Richtlinie zum Schutz des Kindes tritt mit ihrer Annahme durch den Rat am 01.01.2020 in Kraft. Alle drei Jahre wird sie vom/von der Verantwortlichen für den Kinderschutz im Generalsekretariat überprüft, bei Bedarf ergänzt und dem Vorstand und dem Rat erneut zur Entscheidung vorgelegt. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage der Analyse der Erfahrungswerte der organisationsinternen Kinderschutzpraxis sowie auf der Grundlage von Änderungen der international geltenden Kinderschutzstandards und des nationalen und internationalen Rechts. Mindestens alle fünf Jahre wird den leitenden Gremien ein Bericht vorgelegt.

Verpflichtungserklärung für die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins New Hope And Light zum Thema Kinderschutz.

Der Verein New Hope And Light hat sich verpflichtet, in der eigenen Organisation, bei Veranstaltungen sowie im Rahmen der Arbeit dieses Projekts und ggf. bei Projektbesuchen das Bewusstsein für den Schutz des Wohlergehens von Kindern zu schärfen. Aus diesem Grund werden innerhalb der Organisation Präventions- und Reaktionsmaßnahmen etabliert, um das Risiko von Gewalt und Kindeswohlgefährdung zu minimieren. Ziel der Richtlinien für den Umgang mit Kindern ist es, dass die Mitarbeiter direkt und indirekt die gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit der Kinder übernehmen.

Name:

Funktion :

In Kenntnis der Kinderschutzrichtlinien des Vereins New Hope And Light e.Verpflichte ich mich, die darin festgelegten Verhaltensregeln in meinem Arbeitsumfeld einzuhalten, sie bekannt zu machen, zu verbreiten und auf alle Bedenken, Anschuldigungen und Vorfälle sofort zu reagieren und sie dem/der zuständigen Kollegen/in im Büro direkt zur Kenntnis zu bringen. In diesem Sinne werde ich dazu beitragen, ein sicheres, günstiges und ermutigendes Umfeld für Kinder zu schaffen, die Meinungen und Sorgen von Kindern ernst zu nehmen, sie als Personen zu fördern und alle Kinder mit Respekt zu behandeln. Soweit möglich werde ich die „Zwei-Erwachsenen-Regel“ befolgen, d. h. ich werde dafür sorgen, dass ein* anderer Erwachsener bei persönlichen Gesprächen oder wenn ein Kind ins Büro eingeladen wird, bei Veranstaltungen oder Projektbesuchen anwesend oder in Reichweite ist. Wenn ich oder ein* anderer Erwachsener ein persönliches Gespräch mit einem Kind führt, sorge ich dafür, dass ein* zweiter Erwachsener Blickkontakt hat. Beim Fotografieren, Filmen oder Verfassen von Berichten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werde ich die Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern achten, insbesondere mit personenbezogenen Daten sorgfältig umgehen und dies auch von Dritten verlangen, die über den Verein New Hope And Light e.V Informationen über Kinder erhalten.

Ich versichere, dass ich nicht rechtskräftig wegen einer der in § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss verurteilter Personen) genannten Straftaten verurteilt worden bin und dass gegen mich derzeit kein Gerichtsverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat anhängig ist. Im Rahmen dieser Erklärung verpflichte ich mich, den Verein New Hope And Light e.V unverzüglich über die Einleitung eines solchen Verfahrens zu informieren.

 

 

 

Datum:                                                                                    Unterschrift:

 

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